Hausordnung

HAUS- UND PLATZORDNUNG des Golf Club Ostseebad Grömitz e. V.

Folgende Regelungen über die Benutzung der Golfanlage und des Clubhauses dienen dem reibungslosen Miteinander von Eigentümer, Betreiber/Club, Mitgliedern und Gästen. Die Bestimmungen gelten bis auf Widerruf für alle Mitglieder und Gäste, ebenso für Greenfee-Spieler und Turnierteilnehmer.

1. Hausordnung

– Die Clubräume dienen allen Mitgliedern und Gästen zur Entspannung und Erholung. Voraussetzung dafür ist gegenseitige Rücksichtnahme.

– Von allen Mitgliedern und Gästen wird erwartet, dass sie die Clubräume und den Platz in golfädaquater Kleidung (keine Trägershirts und kragenlosen Herrenhemden). Schuhe mit Metallspikes sind auf der gesamten Anlage nicht gestattet.

– Betriebseigene Bade- und Handtücher dürfen nicht aus den Umkleiden entfernt werden.

– Das Abstellen und Aufbewahren von Golftaschen und Golfwagen im Gastronomiebereich und auf der Terrasse ist nicht gestattet.

– Jugendlichen ist der Genuss alkoholischer Getränke sowie das Rauchen auf der Clubanlage untersagt. Jugendlichen unter 17 Jahren ist das Fahren von E-Carts nicht gestattet.

– Wohnmobile dürfen nicht über Nacht abgestellt werden.

2. Platzordnung

– Spielberechtigt sind Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag bzw. Gastspieler, die ihr Greenfee entrichtet haben.

– Das Spielen auf der Golfanlage ist nur Spielern gestattet, die eine Platzreife nachweisen können. Alle Mitglieder und Gastspieler sind verpflichtet, eine Startzeit zu buchen und die vorgesehene Abspielzeit einzuhalten. Kann die Startzeit nicht genutzt werden, ist diese mindestens 30 Minuten vorher zu stornieren. Bei Missachtung kann das Präsidium ein Platz- und Spielverbot erteilen.

– Die Platzregeln und die bei den Ballautomaten aushängenden Driving-Range Regeln sind unbedingt einzuhalten. Sonderregelungen, wie etwa Einschränkungen der Spiel- und Übungsmöglichkeiten durch Platzpflegearbeiten oder Turnierbetrieb, werden durch Aushang bekannt gegeben. Hinweise an den ersten Abschlägen sind zu beachten. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Betreibers, des Starters, der Platzaufsicht und der Platzpflegemannschaft Folge zu leisten.

– Die Golfrunde beginnt grundsätzlich am ersten Abschlag, folgt dem normalen Verlauf der Spielbahnen und endet am 9./18. Grün. Abkürzungen auf der Runde bzw. sonstiges Einschneiden sind nicht zulässig.

– Grundsätzlich wird auf der Runde nach dem Stableford-Punktesystem gespielt. Dies bedeutet, der Ball muss aufgenommen werden, wenn auf der jeweiligen Spielbahn kein Punkt mehr erzielt werden kann.

– Ein Spieler darf den Abschlag erst dann betreten und abschlagen, wenn die vorausspielende Gruppe eindeutig außer Reichweite ist. Sollte ein Spieler durch gefährliches Aufspielen oder Überspielen eine Verletzung anderer Spieler billigend in Kauf nehmen, kann dieses Vergehen im Einzelfall die fristlose Kündigung seines Nutzungsrechtes nach sich ziehen.

– Bei Probeschwüngen ist jede Beschädigung des Platzes zu vermeiden. Schwünge zum „Aufwärmen“ dürfen nur außerhalb der Abschläge durchgeführt werden. Auf Grüns und Abschlägen dürfen keine Golftaschen/-wagen abgestellt werden.

– Die Spieler sollen gewährleisten, dass beim Ablegen von Flaggenstöcken die Grüns keinen Schaden nehmen. Pitchmarken (Balleinschläge) auf den Grüns sind sorgfältig zu beheben. Jeder Spieler hat eine Pitchgabel in seiner Ausrüstung mitzuführen. Es sollten grundsätzlich alle Pitchmarken ausgebessert werden, egal ob vom Spieler verursacht oder schon vorhanden.

– Herausgeschlagene Rasenstücke (Divots) müssen sofort wieder eingesetzt und festgetreten werden.

– Bevor ein Spieler einen Bunker verlässt, hat er alle von ihm verursachten, wenn notwendig auch andere, Löcher und Fußspuren sorgfältig mit der Harke einzuebnen und zu glätten. Die Harke ist im Anschluss komplett im Bunker abzulegen.

– E-Carts und Trolleys sind grundsätzlich nicht über Abschläge, zwischen Bunker und Vorgrüns sowie über Grüns zu fahren.

– Auf Platzpflegepersonal ist besonders Rücksicht zu nehmen. Wenn sich Platzpflegepersonal in Reichweite des Schlages befindet, hat dieses Vorrang und der Golfspieler muss warten.

– Spieler, die einen Ball in eine Richtung schlagen, in der er jemanden gefährden oder treffen könnte, sollen sofort eine Warnung rufen. Der übliche Warnruf in solchen Fällen lautet „FORE“.

– Spieler, die ihre Bälle suchen oder um mehr als ein ganzes Loch zurückliegende Flights sind aufgefordert, die nachfolgenden Spieler überholen zu lassen, wenn diese im Spielfluss entschieden behindert werden. Ein freiwilliges Durchspielenlassen schnellerer Flights wird generell begrüßt.

– Unter der Woche gilt die Regel 2er vor 3er vor 4er. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Regel 4er vor 3er vor 2er. Einzelspieler haben grundsätzlich kein Durchspielrecht.

– Eine Spielergruppe (Flight) besteht aus max. vier Spielern, von denen jeder eine eigene Golftasche und eine eigene Ausrüstung mitzuführen hat.

– Hunde sind – an der Leine geführt – täglich willkommen.

– Die Driving Range Bälle dürfen nur auf der Driving-Range verwendet werden. Jegliche Mitnahme ist Diebstahl und kann, wie auch beim Spielen dieser Bälle auf dem Platz, zum Spielverbot führen.

– Bei Anfahrt des Golfgeländes bitten wir um besonders angepasste Geschwindigkeit. Parken ist nur an den vorgesehenen Stellplätzen gestattet. Fahrzeuge, die die Feuerwehrzufahrt blockieren, werden kostenpflichtig entfernt.

– Alle Benutzer der Golfanlage sind verpflichtet, sich an die vorgegebenen Verhaltensregeln und die Anweisungen des Präsidiums und der Mitarbeiter zu halten. Bei Verstößen kann eine Verwarnung, ein zeitlich begrenztes Spielverbot oder ein Hausverbot ausgesprochen werden.

– Dies gilt insbesondere für Fälle geschäftsschädigenden Verhaltens (z.B. Mitnahme von Schwarzspielern oder Schwarzspiel), Beleidigungen gegenüber Mitgliedern, Gästen und Mitarbeitern der Eigentümerin und/oder des Betreibers oder sonstiger widerrechtlicher Verletzung der Rechte des Betreibers.

– Diese Haus- und Platzordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe durch Aushang am Schwarzen Brett und Veröffentlichung auf der Internetseite des Golf Club Ostseebad Grömitz e.V. mit sofortiger Wirkung in Kraft.